Nach Vollendung des 1. Semester und den positiv absolvierten kommissionellen Abschlussprüfungen, qualifizieren Sie sich zur Berufsausübung als Heimhelfer*in gemäß dem NÖ Sozialbetreuungsberufegesetz 2007 (NÖ SBBG 2007) und der Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung (GuK-BAV 2006).
Fachniveau
Abschlusszeugnis der Schule für Sozialbetreuungsberufe
Pflegeassistenzprüfung kommissionell, unter Vorsitz des Landessanitätsdirektors, berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Pflegeassistent/Pflegeassistentin"
Fachprüfung: Projekt im Praktikum, Projektpräsentation und mündliche Prüfung, berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Fach-Sozialbetreuer/-in/Altenarbeit/Behindertenarbeit"
Kommissionelle Abschlussprüfung für die Pflegeassistenz